Der Denkmalschutz

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Holz Doppelkastenfenster obligen dem Denkmalschutz. Foto© Eduard Frelke, 2014

Ein Stück Baukunst für die Nachwelt

Dem besonderen architektonischen Wert der Siedlung, der über den des „Modernen“ in ihrer Entstehungszeit wurde stand, erstmals durch die Aufnahme in das Buch „Die Bauwerke und Kunstdenkmäler von Berlin, Stadt und Bezirk Spandau“ 1971 Rechnung getragen. Obgleich die Siedlung seit der Teilung Deutschlands zur DDR gehörte, wurde die Siedlung in das Verzeichnis mit aufgenommen! In der DDR wurde der Siedlung keine Denkmalwürdigkeit zugesprochen. Woher die Initiative zur Aufnahme der Siedlung in die Denkmalliste kam, geht aus der einschlägigen Akte nicht hervor. Jedoch wurde bereits 1992 durch das Landesdenkmalamt (damals noch Landeskonservator) die geschichtliche, wissenschaftliche, künstlerische und stadtbildende Bedeutung der Siedlung erkannt.

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Ein Holztreppe verbindet das 1.OG. mit dem 2.OG. Foto© Eduard Frelke, 2014

Da das Berliner Denkmalrecht bis zur Neufassung 1995 noch das konstitutive Verfahren anwendete, konnte ohne Zustimmung des Eigentümers ein Bauwerk nicht unter Schutz gestellt werden. Der Eigentümer war jedoch unbekannt und man rechnete erst nach Klärung von Rückübertragungsansprüchen mit Klarheit in dieser Angelegenheit. Mit der Neufassung des Denkmalschutzgesetzes des Landes Berlin 1995 wurde das deklaratorische Verfahren eingeführt. Nunmehr war es ausreichend, dass die Behörde den Denkmalwert des Objektes erkannte.

Im Mai 1995 wurde die Siedlung in die Denkmalliste als Siedlung „Neu-Jerusalem“ aufgenommen und im Amtsblatt von Berlin Nr. 45/1995 vom 28.09.1995 veröffentlicht. „Selbst wenn die stark veränderten Bauten ihre ursprüngliche Wirkung nur schwer vermitteln können, sind sie auch heute noch als herausragende Dokumente des Neuen Bauens der zwanziger Jahre erkennbar“, verweist Dieter Nellessen von der Spandauer Denkmalbehörde auf die Begründung für die Denkmalwürdigkeit der Anlage. Um sich über den Gesamtzustand der Siedlung ein aktuelles Bild machen zu können, wurde im Jahr 2000 auf Anregung der Unteren Denkmalschutzbehörde Spandaus die Fa. Katamon G.m.b.H. beauftragt, eine Erhebung über den seinerzeitigen Zustand der Siedlung durchzuführen.

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Ein ehemaliges Holzfenster hinter einer Ziegelsteinwand.

Bei der Aktualisierung der Denkmalliste 2004 wurde auf die Bezeichnung „Neu-Jerusalem“ verzichtet, da die Herkunft der Bezeichnung nie zweifelsfrei zu eruieren und auch nicht mit dem Ursprung der Siedlung in Verbindung zu bringen war. Ein für 2005 von der Stiftung Denkmalschutz Berlin für geplante Sanierung der Siedlung kam dann auch nie über das Projektstadium hinaus. Die Auflagen, die Siedlung denkmalgerecht zu bewahren, wirkte nicht unbedingt „verkaufsfördernd“, als der Liegenschaftsfond die Siedlung zum Verkauf anbot: „Rechnet man noch die baulichen Vorschriften durch den Denkmalschutz und die Lärmbelästigung durch die nahe Heerstraße mit ein, die die Siedlung in zwei Hälften teilt, könnte es sehr kompliziert werden, überhaupt einen Investor zu finden. Trotzdem gelang es einen Käufer zu finden, der die Siedlung als Ganzes übernahm. Nach Auflagen des Landesdenkmalamtes sollte die Siedlung auch nur geschlossen weiterverkauft werden. Doch im Jahr 2012 wurde die gesamte Liegenschaft von der „Prinz von Sachsen Immobilien GmbH“ aufgekauft und entgegen der bestehenden Auflagen einzeln an verschiedene Einzeleigentümer weiterverkauft.