Der Denkmalpflegeplan – Denkmalschutzkatalog

neu-jerusalem-entwurf

Um die Eigenart und das Erscheinungsbild der Doppelhäuser der Siedlung Neu Jerusalem zu wahren bzw. wiederherzustellen, wurde in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro L.J. Cabarcas, interessierten Bewohnern der Doppelhäuser und dem Vertreter des Bezirksamtes Spandau, Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung, untere Denkmalschutzbehörde, der vorliegende Maßnahmenkatalog erarbeitet. Der Maßnahmenkatalog gibt einen Überblick über die baulichen Veränderungsmöglichkeiten und gestalterischen Festlegungen, die sich aus dem Denkmalschutz für die Häuser ergeben.

Denkmalschutz bedeutet nicht, in einem Museum leben zu müssen, in dem keine baulichen Veränderungen zulässig sind. Vielmehr ist es das Ziel, die einheitliche Gestaltung der Siedlung mit ihren typischen Elementen wie Fenster, Türen, Hauskubatur, und Farben zu wahren und wiederherzustellen; aber auch, den Wünschen der Bewohner nach Modernisierung und Ausbau zu entsprechen.

Die im Maßnahmenkatalog genannten baulichen Möglichkeiten werden nicht alle Wünsche erfüllen können, da es genau so viele Wohn- und Gestaltungsvorstellungen wie Bewohner gibt. Doch ist hier ein gangbarer Kompromiss gefunden worden zwischen dem modernen Wohnen in einer der bedeutendsten Siedlungen des Neuen Bauens der Weimarer Republik bei gleichzeitiger Erhaltung der Aussagekraft des Denkmals.