Anbau nach denkmalrechtlichen Vorgaben

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Der Anbau nach Vorgaben des Maßnahmenkataloges

Der Anbau, der an das ursprünglich vorgesehene Stall durch Mieter angebaut wurde, waren meistens Schwarzbauten ohne Genehmigungen. In einzelnen Fällen war der Anbau noch bevor die Gesamtanlage in die Denkmalschutzliste aufgenommen wurde, mit Baugenehmigung gebaut worden.

Seit September 2014 ist der Denkmalschutz Maßnahmenkatalog fertig erstellt. Mehrere Jahre hat es gedauert bis die Endfassung fertig war. Lenin Cabarcas der zuständige Architekt für die Erstellung des Maßnahmenkatalogs hat unter anderem auch den Entwurf für den Anbau geplant und für die Eigentümer zur Verfügung gestellt. Nach strengen Vorgaben des Maßnahmenkataloges darf ein neuer Anbau errichtet werden.

Im aktuellen Fall war an Stelle des zu bauenden Anbaus, ein nicht genehmigter Anbau aus teilweise Holzkonstruktion und Massivbaus. der komplette Abriss der Wände, des Dachs sowie das Entfernen des Fundaments war notwendig, um den Neubau beginnen zu können. Ausgestattet mit den Vorgaben fes Architekten und der statischen Planung konnte nun der Bau des Anbaus beginnen.